Bilaterales Treffen mit Tschechien zur nuklearen Sicherheit und zum Strahlenschutz

15.10.2018
Am 8. und 9. Oktober 2018 fand das 22. Treffen der unter dem mit Tschechien bestehenden bilateralen Abkommen zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz eingerichteten Deutsch-Tschechischen Kommission (DTK) statt.

Block 1 des tschechischen Atomkraftwerks in Temelin erhält die Genehmigung zum Weiterbetrieb. Darüber informierte die tschechische Atomaufsichtsbehörde State Office for Nuclear Safety (SUJB) das Bundesumweltministerium in der Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommission (DTK) am 7. Oktober 2020. Die Genehmigung ist nach tschechischen Angaben an 23 Bedingungen geknüpft. Diese sind demnach in vier Gruppen unterteilt: Aktualisierungen des Berichts zur Sicherheitsanalyse, bestimmte Sicherheitsüberprüfungen, Überprüfungen der Betriebssicherheit sowie Humanressourcen, organisatorische Fragen, Sicherheitskultur. Eine Bedingung für die weitere Betriebserlaubnis ist, dass zusätzliche Systeme in Block 1 eingebaut werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die im Aktionsplan zur Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen im Post-Fukushima-Prozess festgelegt sind. Zwei dieser Maßnahmen, die den Fall schwerer Unfälle mit Kernschmelze betreffen, sind noch offen. Die Frist für die Umsetzung bleibt laut Aufsichtsbehörde 2024. Die Betriebsgenehmigung für Block 1 war bis zum 12. Oktober 2020 begrenzt. Nach dem geltenden tschechischen Atomgesetz werden Genehmigungen grundsätzlich unbefristet erteilt, es gibt aber Auflagen. Dazu gehört die Durchführung einer umfangreichen periodischen Sicherheitsüberprüfung, die der Betreiber alle zehn Jahre vornehmen muss. Auf Basis von deren Ergebnissen kann die Aufsichtsbehörde SUJB dann den weiteren Betrieb genehmigen oder ihn widerrufen. Die nächste periodische Sicherheitsüberprüfung für Block 1 in Temelin steht für 2028 an. Die Betriebsgenehmigung für Block 2 in Temelin ist bis zum 31. Mai 2022 begrenzt.  

Die 24. Sitzung der DTK unter Leitung des deutschen Delegationsleiters Thomas Elsner, Leiter der Unterabteilung S I des Bundesumweltministeriums, fand als Videokonferenz statt. Weitere Themen der Beratung waren die tschechischen Pläne, am Standort Dukovany einen weiteren Atomreaktor zu errichten sowie der aktuelle Stand in beiden Ländern zur Standortsuche für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Mit dem Bau der neuen Anlage in Dukovany, wo vier Blöcke betrieben werden, soll 2029 begonnen werden, die Inbetriebnahme ist für 2036 geplant. Das Ausschreibungsverfahren soll noch in diesem Jahr starten.  

Die DTK ist unter dem bestehenden bilateralen Abkommen zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz eingerichtet worden. Sie dient dem regelmäßigen Informationsaustausch. Neben dem BMU gehören auch die Umweltministerien der an Tschechien angrenzenden Länder Bayern und Sachsen der deutschen Delegation an.  

15.10.2018 | Meldung Nukleare Sicherheit

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