Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Verordnungen | Seveso-III-Richtlinie

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Die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie) ist am 13. August 2012 in Kraft getreten. Sie war bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umzusetzen. Mit der Seveso-III-Richtlinie wurde die Vorgängerrichtlinie 96/82/EG novelliert, hauptsächlich um sie an Änderungen des EU-Systems zur Einstufung gefährlicher Stoffe anzupassen. Bei dieser Gelegenheit wurden aufgrund einer umfassenden Überprüfung der Vorgängerrichtlinie noch weitere Regelungen geändert. Das betrifft zum Beispiel die Anforderungen an die behördliche Überwachung von Betrieben, die schwere Unfälle verursachen können, das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder die Auswirkungen eines solchen Unfalls verschlimmern können. Das betrifft vor allem aber auch die Vorschriften über die Information und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und über deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 

Aktualisierungsdatum: 27.04.2016

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