Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Gesetze | WHGÄndG4

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Paragraf 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I Seite 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach Paragraf 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Aktualisierungsdatum: 28.12.2012
https://www.bmuv.de/GE622

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