Vierte Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Verordnungen | 4. AbfVerbrBußV

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung wurde die AbfVerbrBußV an geändertes EU-Recht über die Verbringung von Abfällen (Verordnungen (EU) Nummer 413/2010 und 837/2010 der Kommission) angepasst. Zudem werden Verstöße gegen die Pflichten zur Übermittlung einer Bestätigung über die Entgegennahme der Abfälle und einer Bescheinigung über den Abschluss der Verwertung oder Beseitigung bußgeldbewehrt. Die Verordnung wurde am 11. November 2010 verkündet (BGBl. I Seite 1489) und ist am 14. November 2010 in Kraft getreten.

Aktualisierungsdatum: 11.11.2010
https://www.bmuv.de/GE639

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.