Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe

Internationale Kommission zum Schutz der Elbe

Multilaterale Vereinbarungen | IKSE

Die "Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe" (BGBl. 1992 II Seite 943) war der erste völkerrechtliche Vertrag, den die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat. Am 8. Oktober 1990 wurde der Vertrag in Magdeburg von den Vertragsparteien Bundesrepublik Deutschland und Tschechische Republik sowie der EU unterzeichnet. Die EU ist mittlerweile keine Vertragspartei mehr, weil alle Staaten im Einzugsgebiet EU-Mitgliedstaaten geworden sind. 

Aktualisierungsdatum: 01.12.2009

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE693

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