Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Multilaterale Vereinbarungen | CBD

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ist mit seinen derzeit 196 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) gehört wie das Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem In-Kraft-Treten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD. Die Federführung für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt innerhalb der Bundesregierung liegt beim Bundesumweltministerium (BMUV).

Aktualisierungsdatum: 20.03.2007
https://www.bmuv.de/GE704

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