Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

abgeschlossene Vorhaben | AwSV

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Sieben Länder haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Am 25. November 2019 hat das BMU die Anhörung zum Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingeleitet. In Deutschland gilt seit dem Inkrafttreten der AwSV am 1. August 2017 ein einheitlicher Sicherheitsstandard für alle Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, also vom Heizöltank über die Chemieanlage bis zum Güllebehälter. Die Einführung von überall gleichen Anforderungen an die technische Ausrüstung und die Betreiberpflichten kann als großer Erfolg beim anlagenbezogenen Gewässerschutz gewertet werden. Inhaltlich soll deshalb nichts geändert werden. Mit der Änderungsverordnung soll die AwSV nur an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Der vorliegende Entwurf der Änderungsverordnung dient damit ausschließlich dazu, die AwSV

  • an zwischenzeitlich erfolgte Änderungen von Rechtsnormen anzupassen und
  • einzelne Regelungen verständlicher zu formulieren sowie
  • etwaige Widersprüche aufzulösen und Klarstellungen vorzunehmen.

Die bereits bestehenden Reglungen zur Löschwasserrückhaltung wurden fachlich konkretisiert, insbesondere wurde ergänzt, welche Anlagen über eine solche Rückhaltung verfügen müssen und wie diese zu dimensionieren ist. Sowohl von Behörden, als auch von Wirtschaftsseite war dies eingefordert worden.

Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endete am 17. Januar 2020.

Aktualisierungsdatum: 26.11.2019

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE847

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