Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

abgeschlossene Vorhaben | UmwRG

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Gesetzgebungsverfahren

Die 5. Vertragsstaatenkonferenz zur UN ECE Aarhus-Konvention (Beschluss V/9h vom 2. Juli 2014) sowie der EuGH (Rechtssache C-137/14 vom 15. Oktober 2015) haben festgestellt, dass die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten teilweise nicht im Einklang mit den Anforderungen der UN ECE Aarhus-Konvention und der einschlägigen EU-Richtlinien stehen. Zur Umsetzung dieser Entscheidungen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Gesetzesentwurf erarbeitet und im Einvernehmen mit den anderen Ressorts im April 2016 die Anhörung der Länder und Verbände durchgeführt.

Die Bundesregierung hat im Anschluss an die Anhörung der Länder und Verbände am 22. Juni 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des UmwRG beschlossen. Am 27. April 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf in der von den Ausschüssen vorgeschlagenen Form zugestimmt (BT-Drucksache 18/9526; BT-Drucksache 18/9909; BT-Drucksache. 18/12146). Nach der abschließenden Beratung im Bundesrat am 12. Mai 2017 wurde das Gesetz am 1. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten.

Aktualisierungsdatum: 01.06.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE579

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