Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze

abgeschlossene Vorhaben

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Seit der letzten Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) im Jahre 2017 sind - insbesondere im Bereich der Abfallstatistik - durch die EU neue beziehungsweise geänderte Rechtsgrundlagen in Kraft getreten, die geänderte Datenlieferungen mit zum Teil neuen Merkmalen verlangen. Um diesen neuen Datenanforderungen gerecht werden zu können, müssen die entsprechen-den Erhebungen im UStatG erstmalig beziehungsweise in geänderter Form angeordnet werden.

Dieser Referentenentwurf möchte das UStatG ändern mit dem Ziel, die Anforderungen der vorgenannten EU-Rechtsvorschriften (im Wesentlichen Richtlinien des EU-Abfallpakets, Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Verordnung (EU) 2019/1010 unter anderem zur Änderung der EU-Klärschlammrichtlinie, Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie), zu bedienen.

Aktualisierungsdatum: 14.06.2021
https://www.bmuv.de/GE915

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