Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften

abgeschlossene Vorhaben | AbfVerbrG

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Mit Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs wird das Abfallverbringungsgesetz zum einen an die Verordnung (EU) Nummer 660/2014 angepasst. Zum anderen wird die Sanktionsregelung des Paragraphen 326 Absatz 2 Nummer 1 StGB für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 in das Abfallverbringungsgesetz verlagert und es werden zusätzliche Bußgeldtatbestände für bestimmte Verstöße im Abfallverbringungsgesetz eingeführt. Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird Paragraph 326 Absatz 2 StGB in die Fassung gebracht, die vor Inkrafttreten des 45. Strafrechtsänderungsgesetzes bestand.

Aktualisierungsdatum: 02.10.2015
https://www.bmuv.de/GE563

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