Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Hochwasservorsorgegesetz

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Anlass für das erste Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.

Am 2. Juli 2004 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses wurde am 17. März 2005 vom Bundestag und am 18. März 2005 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz trat am 10. Mai 2005 in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 03.05.2005

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https://www.bmuv.de/GE29

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