Gesetz zum Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

Gesetze

Downloads / Links

Im Januar 2013 ist es gelungen, ein weltweit bindendes Instrument zur Reduzierung der Verwendung von anthropogen eingeführtem Quecksilber und zur Reduzierung der gefährlichen Quecksilberemissionen zu beschließen. Es wurde am 10. Oktober 2013 von der Bundesrepublik Deutschland – zusammen mit über 90 Staaten und der Europäischen Union – gezeichnet und stellt einen bedeutenden Schritt zur weltweiten Minderung der Belastung von Umwelt und Gesundheit durch gefährliche Quecksilberemissionen dar. Es tritt nach Ratifikation durch 50 Staaten in Kraft. Deutschland beabsichtigt, das Übereinkommen zusammen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten 2017 zu ratifizieren. Dazu bedarf es des Gesetzes zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber.

Es ist beabsichtigt, zeitgleich mit der EU und den Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Die EU veröffentlichte am 2. Februar 2016 das Ratifikationspaket, darunter ein VO-Vorschlag der Kommission zur Umsetzung des Übereinkommens von Minamata auf EU-Ebene, der am 6. Dezember 2016 abschließend ausgehandelt wurde. Die Ressortabstimmung des Ratifikationsgesetzes wurde im Januar 2017 abgeschlossen. Die Kommission stellte die Ratifikation durch die EU für 2017 in Aussicht. Das Kabinett hat dem Entwurf des Vertragsgesetzes am 15. Februar 2017 zugestimmt.

Aktualisierungsdatum: 15.02.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE245

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.