Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

Chemikaliengesetz

Gesetze | ChemG

Bekanntmachung der Neufassung

Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

Aktualisierungsdatum: 23.05.2014
https://www.bmuv.de/GE565

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.