Gesetz zu den IAEO-Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen sowie über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen

Gesetze | IAEOBen/IAEOHiLÜbkG

Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:

  1. dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
  2. dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.
Aktualisierungsdatum: 28.12.2012

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE630

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