Gesetz zu dem Protokoll betreffend Schwermetalle im Rahmen des Übereinkommens von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Gesetze | Schwermetall-Protokoll

Das Vertragsgesetz zum Schwermetallprotokoll wurde am 16. Juli 2003 erlassen (vergleiche BGBl. 2003 II Seite 610 ff.) Das Protokoll ist am 29. Dezember 2003 in den Unterzeichnerstaaten in Kraft getreten.

Das Protokoll beschleunigt die Einführung gleicher Umweltstandards in Europa und führt insbesondere die (süd)osteuropäischen, kaukasischen und zentralasiatischen Staaten an die EG-Standards heran. Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten seine Schwermetallemissionen bereits deutlich vermindert. So nahmen die Emissionen der drei Metalle seit dem für Deutschland gültigen Bezugsjahr 1990 bis zum Jahre 2011 um 94 Prozent bei Blei, 67 Prozent bei Cadmium und 69 Prozent bei Quecksilber ab.

Aktualisierungsdatum: 17.07.2017

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE793

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