Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes

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Am 20. Mai 2020 hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes beschlossen.

Ziel der Gesetzesnovelle ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden Sammlung und hochwertigen Verwertung von Geräte-Altbatterien und das Erreichen der entsprechenden EU-Vorgaben.

Die Stiftung GRS Batterien hatte im vergangenen Jahr bei der zuständigen Landesbehörde Hamburg die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem beantragt. Dem wurde mit Wirkung zum 6. Januar 2020 stattgegeben. Zeitgleich hat das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die am 1. Dezember 2009 erteilte Feststellung, dass ein Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien nach Paragraph 6 Absatz 1 und 3 Batteriegesetz eingerichtet ist, widerrufen.

Das Zusammenwirken der fünf herstellergetragenen Rücknahmesysteme erfolgt nun im Wettbewerb. Das bisherige Solidarsystem existiert seit der Umwandlung des GRS in ein herstellergetragenes Rücknahmesystem nicht mehr. Diese Entwicklung muss durch einen angepassten rechtlichen Rahmen flankiert werden.

Aktualisierungsdatum: 20.05.2020

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE878

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