Änderungsverordnung zur Chemikalien-Sanktionsverordnung

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Änderungsverordnung in Kraft getreten

Die von der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 6. April 2016 unter Berücksichtigung der Änderungsmaßgaben des Bundesrates vom 18. März 2016 beschlossene Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) ist am 23. April 2016 in Kraft getreten (Fundstelle: BGBl. I Seite 951). Die ChemSanktionsV enthält Straf- und Bußgeldtatbestände zur Ahndung von Verstößen gegen in Deutschland unmittelbar geltende chemikalienrechtliche EG- und EU-Verordnungen und ist auf eine regelmäßige Aktualisierung entsprechend der Entwicklung des einschlägigen Unionsrechts hin angelegt.Die Änderungsverordnung dient im Schwerpunkt der Schaffung von Sanktionsnormen für die bisher noch nicht unmittelbar sanktionsbewehrten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nummer 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung). Darüber hinaus wird die ChemSanktionsV hinsichtlich bestimmter bereits sanktionsbewehrter EG-Vorschriften aktualisiert. Der Aktualisierungsbedarf ergibt sich insbesondere aus 

  • der Ablösung der EG-F-Gas-Verordnung Nummer 842/2006 durch die ab dem 1. Januar 2015 geltende Verordnung (EU) Nummer 517/2014,
  • der Neufassung der EG- Ex– und Import-Verordnung 689/2008 (PIC-Verordnung) durch die seit 1. März 2014 in Kraft befindliche Verordnung (EU) Nummer 649/2012 sowie
  • verschiedenen Änderungen des Anhangs XVII der REACH-Verordnung zu stoffbezogenen Verboten und Beschränkungen. 

Die chemikalienrechtlichen EG- und EU-Verordnungen können in der EUR-LEX-Datenbank der Kommission unter aufgerufen werden. Die aktuelle Fassung der ChemSanktionsV ist bei Juris zu finden.

Aktualisierungsdatum: 23.04.2016

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Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE215

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