44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnungen | 44. BImSchV

Saubere Luft durch Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist seit dem 13. Juni 2019 in Kraft. 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 25. November 2015 die Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCP-RL) beschlossen. Dieser Rechtsakt ist Bestandteil des Maßnahmenpaktes für saubere Luft der EU. Da die Anforderungen für die Anlagen im Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2193 bislang sowohl in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) als auch in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt waren, wurden diese nun in der Verordnung über mittelgroße Feuerungs- Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zusammengefasst und an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst. Bei mittelgroßen Anlagen handelt es sich um Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 Megawatt (MW). Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 1MW werden in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr in der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV).

Die Richtlinie hat das Ziel, die Regelungslücke bei mittelgroßen Feuerungsanlagen in der EU zu schließen und dadurch die Luftverschmutzung aus diesen Anlagen zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurden nationale Emissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx) und Gesamtstaub festgelegt, die direkt bzw. in Einzelfällen spätestens ab dem Jahr 2030 gelten. Dabei wurde über das Mindestschutzniveau der Richtlinie hinausgegangen.  

Neben den Grenzwerten enthält die Verordnung auch Anforderungen an die Registrierung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die Emissionsüberwachung sowie Regelungen über die Berichterstattung an die EU Kommission über die Entwicklung der Emissionen in den geregelten Anlagen.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat auf ihrer Homepage einen Katalog mit Fragen und Antworten rund um die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlicht. Der Katalog enthält konkrete Fallbeispiele und wird regelmäßig von der LAI aktualisiert.

Aktualisierungsdatum: 27.12.2022
https://www.bmuv.de/GE913

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.