35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung

Verordnungen | 35. BImSchV

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2218), die zuletzt durch Artikel 85 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 31.08.2015
https://www.bmuv.de/GE185

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.