Der bestehende Planfeststellungsbeschluss lässt nur eine Einlagerung von 303.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle im Endlager Konrad zu. Dies entspricht der erwarteten Menge schwach- und mittelradioaktiver Abfälle aus dem Betrieb und Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung. Insgesamt sind rund 600.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in der Entsorgungsplanung zu berücksichtigen.
Außerdem müssen die Endlagerungsbedingungen für das Endlager Konrad eingehalten werden, sodass nicht alle schwach-und mittelradioaktiven Abfälle für eine Einlagerung im Endlager Konrad geeignet sind. Hinzu kommt, dass die Beschaffenheit mancher Abfälle – insbesondere von denen aus der Schachtanlage Asse II – derzeit noch nicht ausreichend bekannt ist, um eine abschließende Aussage über ihre Eignung für das Endlager Konrad treffen zu können.
Deshalb sollen die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und möglicherweise anfallende Abfälle aus der Urananreicherung bei der Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden. Eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle kann – unter Einbeziehung aller technischen, ökonomischen und politischen Aspekte – erst getroffen werden, wenn die Kriterien für die Einlagerung in das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Zudem müssen ausreichende Informationen zur Menge, zur Beschaffenheit und zum Zeitpunkt des Anfalls der aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle vorliegen.