Bei der Abschätzung der Wirkungen der geplanten Maßnahmen gibt es große Unsicherheiten. Zum einen, weil Annahmen zu Technologieentwicklung, Weltmarktpreisen für Rohstoffe, Nachfrageentwicklung und Konjunktur mit Unsicherheiten behaftet sind. Zum anderen, weil es zahlreiche Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Maßnahmen gibt, unter anderem auch mit der CO2-Bepreisung im Bereich Wärme und Verkehr ab 2021.
Im Auftrag vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium haben Gutachter die Gesamtminderungswirkung des Klimaschutzprogramms ermittelt. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Klimaschutzprogramm Deutschland in Reichweite seiner Ziele bringt, aber noch nicht ausreicht, um das deutsche Ziel von mindestens 55 Prozent Minderung bis 2030 zu erreichen. Nach der vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie wird eine Minderung von 51 Prozent erreicht. Ohne Klimaschutzprogramm würden die Emissionen im Business-as-Usual-Szenario nur um 41 Prozent sinken.
Wichtig ist aber auch zu betonen: Das Klimaschutzprogramm ist mehr als die Summe seiner Maßnahmen. Erst die Kombination aus Maßnahmenprogrammen und Klimaschutzgesetz kann sicherstellen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Sollte es doch zu Zielverfehlungen kommen, gibt es über das Klimaschutzgesetz einen jährlichen Nachsteuerungsmechanismus, um die Zielerreichung wieder zu gewährleisten.
Klimaschutz und die Transformation zu Treibhausgasneutralität sind nicht mit einem Sprint getan, sondern es handelt sich um einen Langstreckenlauf der nächsten 30 Jahre, bei dem immer wieder nachgesteuert werden muss. Deswegen ist das Klimaschutzgesetz so wichtig.