Wo sollen die radioaktiven Abfälle endgelagert werden?

FAQ

Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sieht das Konzept des Bundesumweltministeriums zwei Standorte vor: das bereits genehmigte Endlager Konrad für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung und einen noch festzulegenden Standort, an dem hochradioaktive Abfälle (und gegebenenfalls weitere radioaktive Abfälle, siehe unten) eingelagert werden sollen.

Das ehemalige Erzbergwerk Konrad wird derzeit zu einem Endlager umgerüstet und soll 2029 in Betrieb genommen werden. Es ist für ein Einlagerungsvolumen von 303.000 Kubikmeter planfestgestellt.

Für die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll in einem ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren ausgewählt werden. Hierbei soll ebenfalls geprüft werden, ob an diesem Standort auch die Endlagerung von circa 200.000 Kubikmetern Abfällen aus der Schachtanlage Asse II und gegebenenfalls circa 100.000 Kubikmetern aus der Urananreicherung in Gronau sicher möglich sind. Nach der Auswahl eines Standortes schließen sich dann das atomrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die Errichtung des Endlagers an.

Endlagerprojekte 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
FAQ Nationales Entsorgungsprogramm

Stand:

https://www.bmuv.de/FA116

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