Wie setzt die Verordnung den "Glyphosatausstieg" um?

FAQ

Wie im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgesehen wird durch die Verordnung der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmitteln zunächst mit sofortiger Wirkung in vielen wichtigen Bereichen deutlich eingeschränkt und mit Ablauf des 31. Dezembers 2023 dann vollständig beendet. Die unmittelbar greifenden Beschränkungen umfassen dabei insbesondere ein Verbot der Anwendung vor der Ernte und deutliche Beschränkungen der Anwendung vor der Aussaat und nach der Ernte, ebenso aber auch Anwendungsverbote unter anderem in einer Vielzahl von naturschutz- und wasserrechtlich geschützten Schutzgebieten.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1652

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