Wer hat die Grenzwerte festgelegt?

FAQ

Die Grenzwerte basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) und der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern. Sie gelten für ortsfeste Sendeanlagen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 Gigahertz, also auch für die Frequenzbereiche, in denen LTE eingesetzt werden kann. Noch im Jahr 2009 wurden die Grenzwerte von der ICNIRP als Basis für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung bestätigt. 

  • Elektromagnetische Felder, Mobilfunk

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Mobilfunktechnik – LTE

https://www.bmuv.de/FA934

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