Selbstverständlich sind Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge zu medizinischen Zwecken weiterhin zulässig. Eine Anwendung von bildgebendem Ultraschall zu nichtmedizinischen Zwecken am Fötus ist ab dem 31. Dezember 2020 aber nicht mehr zulässig.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV)