Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen?

FAQ

Beitrag zum Hochwasserschutz

Jeder Einzelne kann einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Gewässeranlieger sollten zum Beispiel auf die Ablagerung von Gartenabfällen und Boden in Gewässernähe verzichten. In den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist dies ohnehin verboten. Zu beachten ist, dass die Bäche beispielsweise aufgrund von Sturzfluten erheblich anschwellen können, so dass auch Materialien, die abseits des normalen Bachbetts gelagert werden, bei Hochwasser mitgerissen werden können.

Häufig gibt es keine Vorwarnzeit, da jedes aufziehende Unwetter Potential für Überflutungen liefert und sich Extremwetterereignisse mitunter sogar lokal erst bilden. Dann kann nicht einmal eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes rechtzeitig herausgegeben werden. 

Daher ist es umso wichtiger, dass private Vorsorge wie etwa der Schutz der eigenen Häuser und Wohnungen auf jeden Fall funktioniert. Bedenken Sie, dass der Aufenthalt im Freien während eines Gewitters Lebensgefahr bedeutet und Sie daher Schutzmaßnahmen nur vor Beginn des Unwetters einleiten können. Extreme Starkregen treten gehäuft während der warmen Jahreszeit auf. Hilfreich kann deshalb auch sein, in den Sommermonaten aufmerksam die Großwetterlage zu verfolgen und schon bei latenter Unwettergefahr Maßnahmen zu treffen. 

Schutz vor Rückstau aus dem Kanal 

Jeder Niederschlag führt zu einem Anstieg des Wasserspiegels im Kanal. Dies ist ein normaler Betriebszustand und keine Störung. Mitunter erreicht der Abwasserspiegel im Kanal die Anschlüsse der privaten Entwässerung und es kommt zum Rückstau im Hausanschluss. Die Folge könnte der Austritt von Abwasser ins Gebäude sein, zum Beispiel über Bodenabläufe und Sanitäreinrichtungen, besonders - aber nicht nur - im Kellergeschoss. Mit Hilfe einer Rückstausicherung im Haus kann dies relativ einfach verhindert werden. Wichtig ist, dass alle Entwässerungen korrekt in das System eingebunden sind und die Rückstauklappen regelmäßig gewartet werden. Der Einbau von Rückstausicherungen ist meistens in den kommunalen Abwassersatzungen vorgeschrieben. 

Der Rückstau aus dem Abwasserkanal ist bei Weitem die häufigste Schadensursache bei Starkregenereignissen und liegt allein in der Verantwortung des Hauseigentümers! Auch kann durch länger anhaltende Regenfälle der Grundwasserstand so weit ansteigen, dass durch die nicht immer dichten erdverlegten Abwasserkanäle das drückende Grundwasser bis ins das Gebäude eindringt. 

Bauliche Schutzmaßnahmen 

Zwar sind besonders Gebäude, die sich in Überschwemmungsgebieten, Senken oder ähnlich exponierten Lagen befinden, gefährdet und durch weitergehende Schutzmaßnahmen zu sichern, bei entsprechender Regenintensität kann es aber jedes Gebäude treffen, selbst auf einer Anhöhe.

Alle Schutzmaßnahmen sind immer nach örtlichen Gegebenheiten in Erwägung zu ziehen. Oft ist es hilfreich, etwa Schwellen an Eingängen vorzusehen, Kellerlichtschächte zu ummauern, Kellerfenster wasserdicht mit Druckverschluss auszubilden, druckdicht verschließbare Eingangstüren vorzusehen oder Einfahrten in Tiefgaragen mit einer Schwelle zu sichern. Dabei entstehen oft Zielkonflikte mit Barrierefreiheit, optischer Wirkung, der Nutzung von Kellerräumen oder anderen Aspekten – diese muss der Hauseigentümer abwägen. 

Checkliste zur Vorsorge 

Liegen Räume unter der Rückstauebene (meist Straßenoberkante)? Kann dort auf hochwertige Nutzung verzichtet werden?

Haben alle Entwässerungsobjekte (Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen, WC) unterhalb der Rückstauebene eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung? Falls Sanitäreinrichtungen (zum Beispiel WC, Waschbecken, Dusche), Waschmaschinen oder Brennwertheizungen unter der Rückstauebene betrieben werden und sind die Sicherungs- und Verteilkästen der Elektroinstallation noch im Kellerbereich installiert, ist eine regelmäßig gewartete Hebeanlage erforderlich. 

Sind alle Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene nötig? Sind sie gegen drückendes Wasser gesichert? 

Gibt es Altanlagen (zum Beispiel meist unzulässige Drainagen), die volllaufen können und dann über die Grundstücksentwässerung bei Rückstau ins Gebäude fließen? 

Ist das Grundstück durch Oberflächenabfluss von der Straße, Nachbargrundstücken oder angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gefährdet?

Liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet oder in einem Tiefbereich im Gelände? 

Vorherige Schadensereignisse sind bekannt? Mit welchen Schadenshöhen ist daraus abgeleitet mindestens zu rechnen? 

Sind technische Einrichtungen (zum Beispiel Öltanks) gegen Aufschwimmen gesichert? 

Kann oberflächlich abfließendes Wasser einen Weg ins Haus finden? 

Sind diese typischen Schwachpunkte am Haus vorhanden? 

  • ebenerdiger Eingang 
  • ebenerdige Terrasse mit Eingang 
  • Kellerlichtschächte ohne Aufmauerung 
  • tiefliegende Kellerfenster 
  • Abgänge und Treppen 
  • Flächen (Hof, Stellplätze) mit Gefälle zum Haus hin 
  • tiefliegende Garage 
  • Einfahrt mit Gefälle zum Haus 

Schließen Dachentwässerungen, Entwässerungen von Kellertreppen, Hofflächen bei Mischwasserableitungen auf der "richtigen" Außenseite der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung an? Die "richtige" bzw. Außenseite liegt zwischen Rückstausicherung und öffentlichem Kanal. 

Können Sie eine Frage nicht sicher beantworten oder haben Sie Zweifel? Dann ist die Webseite des Hochwasserpasses  und eventuell die anschließende Hinzuziehung eines Architekten, Bausachverständigen oder einer sachkundigen Firma dringend zu empfehlen!

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Hochwasservorsorge

https://www.bmuv.de/FA397

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