Welche Abstandsregeln für den Pflanzenschutzmitteleinsatz an Gewässern gelten nach der Verordnung künftig?

FAQ

Wie im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgegeben, sieht die Verordnung die verbindliche Festlegung eines bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein einzuhaltenden Mindestabstands zu Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, vor, der fünf Meter beträgt, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist, und 10 Meter, wenn dies nicht der Fall ist, wobei die Länder abweichende Abstandsregelungen vorsehen können.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1650

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.