Welche Abstandsregeln für den Pflanzenschutzmitteleinsatz an Gewässern gelten nach der Verordnung künftig?
FAQWie im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgegeben, sieht die Verordnung die verbindliche Festlegung eines bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein einzuhaltenden Mindestabstands zu Gewässern, ausgenommen kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, vor, der fünf Meter beträgt, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist, und 10 Meter, wenn dies nicht der Fall ist, wobei die Länder abweichende Abstandsregelungen vorsehen können.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Die rechtliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
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