Was unternimmt Deutschland gegen Mikroplastik?

FAQ

Eine Vielzahl an Mikroplastikpartikeln gerät bislang über Pflegeprodukte ins Abwasser und damit in die Meere und Meerestiere. Der sicherste Weg, um den gezielten Einsatz von Mikro-plastikpartikeln in möglichst vielen Produkten zu vermeiden, führt über das EU-Recht. Schließ-lich werden die betroffenen Pflegeprodukte wie auch andere Produkte mit Mikroplastik in der Regel im gesamten EU-Binnenmarkt gehandelt. Eine europaweite Verbots- beziehungsweise Beschränkungsregelung ist damit wesentlich wirksamer und rechtssicher.

Seit Herbst 2013 setzt sich Deutschland für ein europaweites Verbot von Mikroplastikpartikeln mit schmirgelnder Wirkung ("abrasiv") in abwaschbaren Pflegeprodukten ("rinse-off") ein. Ein umfassendes Verbot für absichtlich zugesetztes Mikroplastik wird in der EU derzeit vorbereitet: in Kosmetika, Farben und Medikamenten genauso wie beim Einstreumaterial von Kunstrasen-plätzen. Die Mikroplastik-Beschränkung ist Teil der EU-Kunststoffstrategie. Sie wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) entworfen. 2019 fand dazu ein ausführliches öffent-liches Beteiligungsverfahren statt. Das Bundesumweltministerium hat durch seine Initiative für eine Selbstverpflichtung diese umfassende Beschränkungsregel für Mikroplastik befördert und beschleunigt.

Darüber hinaus bereitet das BMU eine Verschärfung der Bioabfallverordnung vor. Künftig sol-len Entsorgungsunternehmen verpflichtet werden, die Menge an Fremdstoffen (darunter vor-nehmlich Kunststoffe) im Bioabfall so gering wie möglich zu halten. Mit einer neuen Ober-grenze für Fremdstoffe soll die Kompostierung verbessert und der Eintrag von Mikroplastik in den Boden verhindert werden. Ein Inkrafttreten noch im Jahre 2021 wird angestrebt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Weniger Verpackungsmüll

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1710

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