Was sind die nächsten Schritte aus Sicht des BMUV?

FAQ

Der Standortvorschlag in Nördlich Lägern stellt für die Gemeinden im Schweizer Grenzgebiet eine Belastung dar, zumal Oberflächengebäude bis auf zwei Kilometer an die deutsche Grenze herangebaut werden sollen. Aufgrund des grenznahen Standortvorschlags wird das Bundesumweltministerium (BMUV) gemeinsam mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Bevölkerung auf der deutschen Seite durch eine Informationsbroschüre (siehe Anlage) informieren. Darüber hinaus bleibtDeutschland mit der Schweiz in engem Austausch. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) hat  die Plausibilität des Standortvorschlags überprüft . Sollten im deutschen Standortauswahlverfahren grenznahe Regionen in Frage kommen, erfolgt eine vergleichbare grenzüberschreitende Beteiligung. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern für uns auch eine Selbstverständlichkeit.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1934

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