Was ist neu im eANV?

FAQ

Im Grundsatz bleibt das bisherige Verfahren der Vorab- und Verbleibskontrolle bestehen. Es wird nun eben statt auf dem Papier- auf dem elektronischem Formularweg abgewickelt. Allerdings führen die vielen technischen und organisatorischen Anforderungen zu erheblichen Änderungen in der praktischen Ausführung. Die vier Kernpunkte:

  • Das elektronische Führen von (Sammel-)Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen.
  • Das "Unterschreiben" der Dokumente durch die qualifizierte elektronische Signatur.
  • Die Kommunikation und der Dokumentenaustausch auf Basis einheitlicher Datenformate zwischen allen Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Einsammler, Entsorger, Behörden) unter Verwendung der ZKS-Abfall.
  • Das Führen eines elektronischen Registers und die digitale Archivierung der Dokumente (alle Beteiligten) nach einer vorgegebenen Struktur.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Neuheiten

Stand:

https://www.bmuv.de/FA928

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