Was bringt die vorgesehene Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes den Insekten?
FAQMit dem Insektenschutzgesetz wird - wie bereits mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz vereinbart - der gesetzliche Biotopschutz des § 30 BNatSchG ab dem 1. März 2022 ausgeweitet auf magere Flachland- und Berg-Mähwiesen, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Solche Biotope sind wichtige Lebensräume vieler Insektenarten. Zugleich handelt es sich hier um Ausprägungen eines bedeutsamen Naturerbes, das Landwirtinnen und Landwirte als Kulturlandschaft geschaffen haben und das es zu sichern und zu bewahren gilt. Durch den gesetzlichen Schutz wird deshalb nun sichergestellt, dass derartige Biotope nicht zerstört oder erheblich beschädigt werden. Maßnahmen, die zur Erhaltung, Pflege und insektenfreundlichen Bewirtschaftung dieser Flächen erforderlich sind, bleiben aber natürlich weiterhin möglich beziehungsweise sind erwünscht und können auch weiterhin finanziell gefördert werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Die rechtliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
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