Können alle anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Schacht Konrad eingelagert werden?

FAQ

Der bestehende Planfeststellungsbeschluss lässt nur eine Einlagerung von 303.000 Kubikmetern radioaktiver Abfälle im Endlager Konrad zu. Werden jedoch die oben erwähnten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und der Urananreicherung in Gronau mit einbezogen, sind die zugelassenen 303.000 Kubikmeter im Endlager Konrad nicht ausreichend.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass es schwach-und mittelradioaktive Abfälle gibt, die aufgrund ihres Nuklidinventars und/oder ihrer chemischen Zusammensetzung oder des Zeitpunkts ihres Anfalls nicht für eine Einlagerung im Endlager Konrad geeignet sind. Hinzu kommt, dass die Beschaffenheit mancher Abfälle – insbesondere derer aus der Schachtanlage Asse II – derzeit noch nicht ausreichend bekannt ist, um eine abschließende Aussage über ihre Eignung für das Endlager Konrad treffen zu können.

Deshalb sollen die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II, möglicherweise anfallende Abfälle aus der Urananreicherung und weitere nicht "konradgängige" Abfälle bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle berücksichtigt werden. Eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle kann – unter Einbeziehung aller technischen, ökonomischen und politischen Aspekte – erst getroffen werden, wenn der Standort für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz festgelegt ist. Zudem müssen ausreichende Informationen zur Menge, zur Beschaffenheit und zum Zeitpunkt des Anfalls der aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle vorliegen.

Schacht Konrad 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
FAQ Nationales Entsorgungsprogramm

Stand:

https://www.bmuv.de/FA117

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