Dürfen Wolf-Hund-Mischlinge einfach getötet werden?

FAQ

In Deutschland wird seit einiger Zeit ein intensives, auch genetisches Monitoring der Wolfspopulation durchgeführt. Seit einem Hybridisierungsfall im Jahr 2003 – die Tiere sind seinerzeit allesamt der Natur entnommen worden – konnte in dem umfangreichen genetischen Probenmaterial, das von den Ländern erhoben wird, bis 2017 kein weiterer Nachweis für einen Wolfshybriden geführt werden. In Thüringen wurden 2018 drei Wolfshybride getötet. Das Thema Hybridisierung besitzt in Deutschland dennoch bisher nur eine kleine Relevanz.

Weil Wolf-Hund-Hybriden (kurz Hybriden) weniger gut an ein Leben in freier Natur angepasst sind als Wölfe und auch die wolfstypische Vorsicht bei ihnen unter Umständen geringer ausgeprägt sein kann, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie häufiger in Konflikt mit dem Menschen geraten, höher als bei Wölfen. So ist es denkbar, dass Hybriden vermehrt Übergriffe auf Nutztiere verüben oder, dass sie häufiger in Siedlungsnähe gesehen werden als Wölfe. Dies muss nicht so sein, ist aber möglich und ruft bei vielen Menschen Ängste hervor. Hinweise darauf, dass wildlebende Hybriden für den Menschen gefährlicher sind als Wölfe, gibt es jedoch nicht (L. Boitani, pers. Mittl.).

Hybriden in den ersten vier Generationen unterliegen dem gleichen Schutzstatus wie Wölfe. Dies ergibt sich aus Verordnung (EG) Nummer 1497/2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 338/97 der Kommission des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels. Der Wolf ist im Anhang A der oben genannten Verordnung aufgeführt und damit gemäß Paragraph 10 Absatz 2 Nummer 11 a) Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Daraus ergibt sich, dass auch Hybriden dem Artenschutz unterliegen. Hybriden dürfen demnach im Rahmen der Jagdausübung nicht wie Hunde geschossen werden. Für ihr Entfernen aus der Natur bedarf es immer einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 45 Absatz 7 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz. Dies ist aus Artenschutzsicht ausdrücklich zu begrüßen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass Wölfe als vermeintliche Hybriden geschossen werden.

Auch aus Sicht des internationalen Artenschutzes sind Hybridisierungen zwischen Wildtierarten und ihren domestizierten Formen, in diesem Fall Wölfen und Haushunden, eindeutig unerwünscht und sollen unter allen Umständen vermieden werden. Wenn es bereits zu Hybridisierungen gekommen ist, gilt es daher, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung von Haushundgenen in der Wolfspopulation zu verhindern. Vorhandene Hybriden sollten so schnell wie möglich aus der Natur entnommen werden. Zur eindeutigen Regelung der Hybridproblematik ist in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes eine entsprechende Regelung vorgesehen, die die Entnahme der Hybridexemplare vorschreibt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

https://www.bmuv.de/FA915

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