Informelles Treffen der Vertragsparteien der UN-Wasserlaufkonvention

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| Protokolle und Berichte | Binnengewässer

Auf Einladung Deutschlands, Finnlands und der Niederlande haben sich am 15. und 16. September 2015 in Paris die Vertragsparteien der UN-Wasserlauf-Konvention getroffen. Das Übereinkommen über das Recht der nichtschifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe, so der offizielle Titel, wurde 1997 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Es ist erst im August 2014 mit der 35. Ratifikation – durch Vietnam – in Kraft getreten.

Die Konvention legt wichtige Regeln in Bezug auf grenzüberschreitende Gewässer fest, zum Beispiel deren ausgewogene und angemessene Nutzung oder die Pflicht, beträchtliche Schäden durch die Nutzung dieser Gewässer einem anderen Staat zu verhindern. Deutschland, Finnland und die Niederlande haben dieses Treffen organisiert, um mit den anderen Vertragsparteien zu diskutieren, wie mit dieser Konvention in Zukunft umgegangen werden soll. Sie hat keinerlei Arbeitsstruktur geregelt, also kein Sekretariat, keine Arbeitsgruppen, keine Konferenz der Vertragsparteien. 22 von derzeit 36 Vertragsparteien haben an dem Treffen, das am Sitz der UNESCO stattfand, teilgenommen. Am ersten Tag war das Treffen auf diese Staaten beschränkt, am zweiten Tag kamen andere interessierte Staaten, internationale Organisationen und Agenturen sowie Nichtregierungsorganisationen hinzu.

Es wurde deutlich, dass es viel Interesse an diesem Übereinkommen gibt, aber noch keine eindeutige Präferenz der Vertragsparteien, ob man für diese Konvention eine eigene Arbeitsstruktur einrichten oder bereits bestehende Plattformen, wie zum Beispiel die UNECE-Wasserkonvention, mit nutzen soll. Die Staaten waren sich einig, die Diskussion fortzusetzen und miteinander in Kontakt zu bleiben. Zudem soll mehr über diese Konvention informiert und für ihre Ratifikation durch weitere Staaten geworben werden.

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/DL1755

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