Entsorgungshinweise von Abfällen aus Impf- und Testzentren

Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19

| Sonstige Downloads | Kreislaufwirtschaft

Die Empfehlungen für den Umgang mit Abfällen, die bei Impfungen und Schnelltests zur Eindämmung von COVID-19 anfallen werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt:

Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen beziehungsweise gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 anfallen, ist davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können. Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen (zum Beispiel Kanülen) sind bei der Abfallentsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren.

Weitere Artikel zu diesem Thema

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/DL2677

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.