Einstufung von Gülle zur Verwendung in Biogasanlagen als Abfall oder Nebenprodukt nach § 4 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz

| Protokolle und Berichte | Abfallrecht: National

In Zusammenhang mit der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) war die Bundesregierung durch Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gebeten worden, gemeinsam mit den Ländern einen praxisgerechten Vollzug des KrWG insbesondere zu der Frage sicherzustellen, ob Gülle zur Verwendung in Biogasanlagen als Abfall oder als Nebenprodukt im Sinne des § 4 Absatz 1 KrWG einzustufen ist.

Zur Umsetzung dieser Entschließungen haben Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium eine Bund/ Länder Arbeitsgruppe konstituiert, die die Thematik fachlich und rechtlich aufgearbeitet hat. Die in den Dokumenten zusammengefassten Ergebnisse der Arbeitsgruppe enthalten detaillierte Hinweise zur Auslegung und Anwendung der relevanten abfallrechtlichen Normen unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-rechtlichen Vorgaben. Die Auslegungshinweise sind vom Abfallrechtsausschuss der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall (LAGA) als geeignete Vollzugsgrundlage bewertet worden. Die nicht rechtsverbindlichen Auslegungshinweise sollen den für den Vollzug zuständigen Länderbehörden als Grundlage für die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des KrWG dienen.

https://www.bmuv.de/DL1609

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