Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die fünfte Überprüfungskonferenz im Mai 2015

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

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Das Bundeskabinett hat am 27. August 2014 den fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle beschlossen. Der Bericht auf Englisch wurde am 8. Oktober 2014 dem Depositar des Übereinkommens, der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien, zugeleitet. Das Gemeinsame Übereinkommen hat zurzeit 69 Vertragsparteien (Stand 9. Oktober 2014). Deutschland ist seit dem 13. Oktober 1998 Vertragspartei. Die Ziele des Übereinkommens sind:

  • weltweit einen hohen Standard der Sicherheit der Einrichtungen zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie radioaktiver Abfälle zu erreichen und zu erhalten,
  • wirksame Vorkehrungen gegen mögliche Gefahren mit radiologischen Folgen durch solche Einrichtungen zu schaffen und auch langfristig zu erhalten.

Inwieweit die Vertragsparteien diese Zielsetzung erfüllen, wird auf alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen der Vertragsparteien überprüft. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, schriftliche Berichte vorzulegen, die auf diesen Konferenzen erörtert und bewertet werden. Die fünfte Überprüfungskonferenz hat ab dem 11. Mai 2015 in Wien stattgefunden; die erste, zweite, dritte und vierte Überprüfungskonferenz im November 2003, im Mai 2006, Mai 2009 und Mai 2012 fanden ebenfalls in Wien statt.

https://www.bmuv.de/DL1654

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