Bericht der Bundesrepublik Deutschland für die erste Überprüfungskonferenz im Mai 2003

Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

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Der Bericht gibt Auskunft über die Situation der sicheren Behandlung abgebrannter Brennelemente in Deutschland. Die Wiederaufarbeitung der Brennelemente würde in Deutschland zur Behandlung im Sinne des Übereinkommens zählen. Da Deutschland jedoch seine Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und in das Vereinigte Königreich abgibt (Anmerkung: seit dem 1. Juli 2005 ist das nicht mehr zulässig), wird über die Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente nicht berichtet. Im militärischen Bereich gibt es in Deutschland keine Brennelemente, dementsprechend ist hierüber nicht zu berichten.

Der Bericht gibt weiterhin Auskunft über die Situation der sicheren Behandlung radioaktiver Abfälle in Deutschland im Anwendungsbereich des Übereinkommens. Ausgeschlossen aus der Berichterstattung sind NORM- beziehungsweise TENORM-Abfälle und Abfälle, die dem militärischen Bereich zuzuordnen sind, da deren Behandlung nicht ziviler Überwachung unterliegt.

https://www.bmuv.de/DL3123

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