Aufgaben der Leitstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität

| Protokolle und Berichte | Strahlenschutz

Die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt wurde auf Grund der Verbreitung des radioaktiven Fallouts aus den Kernwaffenversuchen der 1950er und 1960er notwendig. Zur Umsetzung der Verpflichtungen des EURATOM-Vertrags von 1957 und infolge der großtechnischen friedlichen Nutzung der Kernenergie wurde die Überwachung ausgeweitet und zunehmend gesetzlich geregelt. Ab 1990 – nach der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik – wurden die bergbaulichen Hinterlassenschaften in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die amtliche Überwachung aufgenommen.

Als Teil der amtlichen "Überwachung der Umweltradioaktivität" und deren Auswertung wurden auch die Leitstellen eingerichtet, die seither einen integralen Bestandteil der Gesamtorganisation darstellen. Die Leitstellen sind üblicherweise entweder für die Überwachung von bestimmten Umweltbereichen, zum Beispiel Luft, Gewässer, Lebensmittel und so weiter oder für bestimmte Überwachungsaufgaben kerntechnischer Anlagen, zum Beispiel Fortluft und Abwasser verantwortlich. Sie sind jeweils in Bundesoberbehörden eingerichtet, deren sonstige Aufgaben ebenfalls diese Umweltbereiche betreffen.

Die Aufgaben der Leitstellen als so genannte Verwaltungsbehörden des Bundes werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) benannt. Die Leitstellen haben unter anderem die Aufgabe, Daten der Emissions- und Immissionsüberwachung zusammenzufassen, aufzubereiten und zu dokumentieren. Dies erfolgt nach der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). In der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem StrlSchG" werden die Messprogramme zur Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt beschrieben, in die auch Messstellen der Länder eingebunden sind.

Die Leitstellen prüfen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Probenentnahme- und Analyseverfahren und entwickeln diese weiter. Außerdem führen sie Forschungsarbeiten, zum Beispiel über die unterschiedlichen Kontaminationsketten, durch. Im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems des Bundes (IMIS) prüfen sie regelmäßig, ob die Messdaten der amtlichen Messstellen der Länder plausibel erscheinen. Weiterhin organisieren sie Vergleichsanalysen (Ringversuche) zur externen Qualitätskontrolle und führen diese durch, begleiten die Weiterentwicklung des IMIS und beraten die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder in fachlichen Fragen. Außerdem betreiben einige Leitstellen eigene Messnetze.

Die von den Leitstellen herausgegebenen "Messanleitungen für die Überwachung radioaktiver Stoffe in der Umwelt und externer Strahlung" enthalten die amtlichen Probenentnahme- und Analyseverfahren. Die Leitstellen verfassen in unregelmäßigen Abständen Berichte über die "Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland" und erstellen Beiträge im Jahresbericht des BMUV über "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung".

Die oben beschriebene Überwachung wird auch in absehbarer Zukunft erforderlich sein, denn es ist wichtig, die über Jahrzehnte gesammelte fachspezifische Erfahrung und den Sachverstand der Leitstellen nicht nur zu erhalten, sondern weiterhin zu vertiefen.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL1197

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.