COP24 - UN-Klimakonferenz

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Die 24. Weltklimakonferenz (Conference of the Parties, COP) fand vom 2. bis 14. Dezember 2018 im polnischen Katowice statt. Nach 2008 (Posen) und 2013 (Warschau) richtete Polen zum dritten Mal die Internationale Klimakonferenz aus.
In zwei Bereichen brachte die Konferenz große Fortschritte: Erstens hat die Staatengemeinschaft ein Regelbuch verabschiedet, das die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens ermöglicht. Zweitens gab sie das politische Signal, dass die Staaten bei den bisherigen Klimaschutzzusagen nicht stehen bleiben werden. Auf Basis der Erkenntnisse des Weltklimarats wollen Staaten ihre nationalen Klimaschutzmaßnahmen künftig – wie in Paris vereinbart – weiter verbessern.
Videobotschaft von Alexander Gerst zur COP24
Meldungen zur COP24
Impressionen aus Katowice
Das Wichtigste in Kürze
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An der 24. Klimakonferenz nehmen die 196 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention und die EU, die ebenfalls Vertragspartei ist, teil, also 197 Vertragsparteien.
Die Organisation und Tagesordnung des Gipfels liegen in den Händen des UNFCCC-Sekretariats und der Präsidentschaft Polen.
Die 24. Weltklimakonferenz (COP24) findet im International Conference Centre (MCK) und dem naheliegende Spodek Arena in Katowice, Polen, statt. Katowice liegt im Herzen des schlesischen Kohlebeckens und wurde aufgrund seiner Erfahrungen bei der jüngsten Transformation in eine klimafreundliche Region ausgewählt. Die Region ist mit dem Ruhrgebiet vergleichbar.
Für die Verhandlungen organisieren sich die Staaten in Gruppen, die ihre Interessen gemeinsam vertreten. Die vier nicht-überlappenden Verhandlungsgruppen sind die EU, die Umbrella Gruppe, in der sich andere Industriestaaten und wenige Schwellenländer organisieren, die Gruppe Umweltintegrität, in der insbesondere Schweiz, Mexiko und Korea verhandeln, und die Gruppe der 77 und China, in der alle weiteren Schwellen- und Entwicklungsländer organisiert sind.
Die technischen Verhandlungen beginnen am Sonntag, den 2. Dezember. Am Montag, den 3. Dezember treffen sich Staats- und Regierungschefs, um politische Erwartungen an die Konferenz zu formulieren und insbesondere ein Signal für "just transition", für den gerechten Übergang in eine klimaneutrale Welt zu senden. In der ersten Woche wird auf Beamtenebene verhandelt. Ziel ist es, die Texte, die den Verhandlungen zugrunde liegen, so weit wie möglich unstreitig zu stellen. Für die Punkte, bei denen noch keine Einigung erzielt werden kann, werden in der zweiten Woche auf Ministerebene Lösungen erarbeitet. Am Freitag, den 14. Dezember sollen die finalen Dokumente vom Plenum der Vertragsstaatenkonferenz beschlossen werden.
Deutschland verhandelt als Teil der EU. Die Rolle der EU als Staatengemeinschaft in den Verhandlungen ist vielfach die des Brückenbauers zwischen teilweise divergierenden Interessen von Staaten. Dies gelingt ihr, da sie selber sehr unterschiedliche Staaten umfasst und ihre Positionen oft schon einen Kompromiss darstellen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMU für die Klimaverhandlungen federführend.
Deutschland wird auch dieses Jahr wieder einen eigenen Pavillon haben. Dieser befindet sich in der Area E (Stand 11). Der Veranstaltungsraum wird zur Hälfte für Veranstaltungen der nicht-staatlichen und sub-nationalen Akteure zur Verfügung gestellt. Die andere Hälfte wird für Veranstaltungen der Bundesregierung genutzt. Dabei wird die Arbeit der Bundesregierung und ihrer Partner im Bereich der nationalen und internationalen Klimapolitik präsentiert und diskutiert. Das UN-Klimasekretariat und die Bundesregierung verzichten weitgehend auf gedruckte Publikationen und Materialien und nutzen stattdessen Wege der elektronischen Datenübertragung, um eine möglichst papierarme Konferenz zu ermöglichen.
Neben dem offiziellen Verhandlungsgelände wird es noch ein weiteres Gelände (Area G) geben. Hier können Akteure der nationalen und internationalen Klimapolitik, wie Regierungen und Nichtregierungsorganisationen, ihre Aktivitäten vorstellen und an den so genannten Side Events teilnehmen. Der Austausch zwischen den Akteuren steht hierbei im Vordergrund.
Die BMU-COP-TOPS
Was Deutschland von der Weltklimakonferenz in Polen erwartet
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Robuste Regeln für die weltweiten Klimaziele
Mit dem Übereinkommen von Paris hat sich die Staatengemeinschaft insbesondere zum Ziel gesetzt, die Erderwärmung gegenüber vorindustrieller Zeit auf deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad zu beschränken. Das Abkommen etabliert einen Zyklus, mit dem die Staaten ihre Klimaschutzanstrengungen kontinuierlich verbessern. Jeder Staat legt einen nationalen Klimaschutzbeitrag (NDC) fest und erklärt vorab genau, wie sich dieser zusammensetzt. Dann setzt der Staat die im NDC beschriebenen Maßnahmen um. Alle zwei Jahre berichtet jeder Staat in transparenter Weise, welche Emissionsminderungen er erreicht hat. Diese Berichte werden von der Staatengemeinschaft überprüft. Alle fünf Jahre diskutiert die Staatengemeinschaft in der "globalen Bestandsaufnahme" wie die Klimaschutzbeiträge aller Staaten verbessert werden können. Daran anschließend legt jeder Staat für sich einen neuen nationalen Beitrag fest. Das Abkommen verpflichtet die Staaten jedes Mal, einen anspruchsvolleren Beitrag vorzulegen.
Das Übereinkommen von Paris erkennt an, dass Staaten sich auch an den Klimawandel anpassen müssen. Auch über diese Aktivitäten sollen die Staaten berichten. Die entwickelten Staaten haben zugesagt, die sich entwickelnden Länder finanziell, technologisch und beim Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen. Mit den Umsetzungsregeln wird jetzt im Detail festgelegt, wie die Informations- und Berichterstattungspflichten zu Minderung, Anpassung und Finanzierung im Detail ausgestaltet werden sollen.
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Nationale Klimaziele überprüfen und verbessern
Um einen lösungsorientierten Austausch zwischen den Staaten zu ermöglichen, gibt es den Talanoa-Dialog. Hierbei soll aufgezeigt werden, wo die Staatengemeinschaft zurzeit beim globalen Klimaschutz steht und wie sie sich verbessern kann. Deutschland erwartet von der politischen Phase des Talanoa-Dialogs bei der 24. Weltklimakonferenz ein deutliches politisches Signal, mit dem die Minister ankündigen, ihre nationalen Klimaziele (NDCs) auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen und im Jahr 2020 die NDCs zu aktualisieren oder erneut vorzulegen. Einen maßgeblichen wissenschaftlichen Input leistet hierfür der im Oktober 2018 veröffentlichte IPCC-Sonderbericht über 1,5 Grad globale Erwärmung.
Einen Fortschritt erhofft sich Deutschland auch bei der Klimafinanzierung. Das gilt für die Berichterstattung, die Klimafinanzarchitektur sowie die Erreichung des Langfristziels, also bei der 100 Milliarden-Zusage der Industrieländer. Zentrale Institutionen wie der Grüne Klimafonds und der Anpassungsfonds sollen weiter gestärkt werden.
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"Wir wollen ein Verfahren verabreden, wie wir alle auf der Welt innovativer und noch besser werden können beim Klimaschutz."Bundesumweltministerin Svenja Schulze
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Geminderte Emissionen klar darstellen
Deutschland und die EU wollen auf der 24. Weltlimakonferenz robuste und effektive Umsetzungsrichtlinien für das Übereinkommen von Paris vereinbaren. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle Staaten den gleichen Berichterstattungsregeln folgen. Dazu sollen sowohl die erzielten Emissionsminderungen als auch die zur Verfügung gestellte beziehungsweise erhaltene Klimafinanzierung klar und ohne Lücken dargestellt werden. In der Überprüfung der Berichte soll auch festgehalten werden, welche Fortschritte ein Land bei der Umsetzung seiner Minderungsaktivitäten macht. Die Regeln müssen darüber hinaus die Unterschiedlichkeit der Staaten berücksichtigen, wo dies erforderlich ist, ohne die Robustheit der Regeln zu unterlaufen. Solche Regeln ermöglichen ein realistisches Bild über die Entwicklung der Emissionen. Sie geben Staaten die Gewissheit, dass nicht nur sie selber, sondern auch ihre wichtigsten Wettbewerber ambitionierten Klimaschutz betreiben. Sie erleichtern es allen Akteuren, noch ambitionierter im Klimaschutz zu handeln. Aus unserer Sicht schafft ein klares regelbasiertes System hierfür die Voraussetzung.