Lärmminderung

Lärmschutz auf der Autobahn

Die Minderung von störendem Lärm lässt sich in drei Schritten beschreiben:

An erster Stelle steht die Minderung des Lärms an der Quelle. Beispiele aus dem Straßenverkehr für diese effizienteste und nachhaltigste Methode der Lärmminderung sind leisere Fahrzeuge, Reifen und Fahrbahnen. Dies gilt gleichermaßen für andere Lärmquellen wie Flugzeuge, Maschinen oder auch Veranstaltungen.

Die wichtigsten Mechanismen für die Schallentstehung und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung sind:

  • Periodische Krafteinwirkungen wie bei Motoren, Pumpen oder Lüftungsanlagen. Hier tragen vor allem niedrigere Drehzahlen zur Lärmminderung bei. Ein Beispiel aus dem Alltag sind Computer mit schnell laufenden kleinen Lüftern, die lauter als solche mit langsamer laufenden großen Lüftern sind.
  • Reibungsvorgänge wie bei Rädern, Lagern oder Strömungen in Flüssigkeiten und Gasen. Hierbei ist auf geringe Strömungsgeschwindigkeiten und möglichst geringe Reibung zu achten. So sind die Abrollgeräusche glatter und runder Eisenbahnräder deutlich geringer als solche mit Unwuchten, Flachstellen oder mit rauer Oberfläche.
  • Knallgeräusche wie bei Explosionen oder beim Hämmern. Eine Lärmminderungsmaßnahme wäre dabei ein zeitliches Verzögern der Krafteinwirkung. In einem Produktionsbetrieb könnte zum Beispiel eine Presse anstelle eines Hammers verwendet werden.

Ist der Lärm an der Quelle nicht weiter zu begrenzen, steht an zweiter Stelle eine geeignete Abschirmung. So kann an einer viel befahrenen Straße eine Lärmschutzwand errichtet werden. Motoren und Pumpen können in schallschluckend ausgekleideten Räumen betrieben werden oder sie werden schalldämmend eingekapselt.

An dritter Stelle steht der passive Schallschutz. Diese Methode ist die ungünstigste zur Lärmminderung, da sie meist an sehr vielen Stellen ansetzen muss, nur den Innenraum schützen kann und nur bei geschlossenen Fenstern wirkt. Bekannt sind zum Beispiel die so genannten Schallschutzfenster, die in geschlossenem Zustand einen guten Schutz gegen Lärm bieten können. An einer viel befahrenen Straße muss aber jedes in der Nähe liegende Gebäude damit ausgestattet werden, wenn eine Begrenzung des Lärms an der Quelle oder durch eine Abschirmung wie eine Lärmschutzwand nicht gelingt.

Eine effektive Lärmminderung lässt sich am besten im Rahmen von Planungsprozessen gewährleisten. Wird der Lärmschutz dabei nicht ausreichend beachtet, kann er nachträglich meist nur mit hohen Folgekosten erreicht werden. Bei der städtebaulichen Planung ist die Berücksichtigung des Schallschutzes Pflicht. Das ergibt sich aus Paragraf 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und dem Baugesetzbuch (BauGB). Zur Lärmminderung trägt darüber hinaus auch die Verkehrsvermeidung bei. Die Verlagerung von Verkehr ist ebenfalls eine Lärmminderungsmaßnahme, allerdings kann es dadurch an anderer Stelle zu einer größeren Lärmbelastung kommen. Wann Verkehrsverlagerung eine sinnvolle Maßnahme ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Stand: 01.04.2008

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.