Montrealer Protokoll: Chronologie der Maßnahmen

Kuppel des Bundestages mit deutscher Fahne

1974: Die Wissenschaftler Rowland und Molina weisen erstmals auf die Gefährdung der Ozonschicht durch FCKW hin.

1975: Die Bundesregierung führt erste Studien zu FCKW durch und fördert bis 1979 über 20 Projekte zur Erforschung der Erdatmosphäre.

1977: Selbstverpflichtung der deutschen Industrie, bis 1979 30 Prozent weniger FCKW für Aerosole in Spraydosen zu verwenden als 1975. 26. bis 28. April: Die erste internationale Regierungskonferenz zu FCKW in Washington DC fordert, FCKW-Emissionen insbesondere in Aerosolen zu vermindern, ebenso die zweite Konferenz 1978 in München, die von der Bundesregierung organisiert wird.

1978: Die Jury Umweltzeichen beschließt auf Empfehlung des UBA als eines der ersten Umweltzeichen den Blauen Engel für FCKW-freie Spraydosen (RAL-UZ 3).

Der Rat der Europäischen Gemeinschaft gibt in einer Entschließung das Ziel vor, die Produktion von FCKW-11 und FCKW-12 nicht mehr zu erweitern. Die Industrie soll nach Alternativprodukten suchen.

1980: Der Rat der Europäischen Gemeinschaft beschließt ein Einfrieren der Produktionskapazitäten der FCKW-11 und FCKW-12 sowie die Reduktion von FCKW in Aerosolen um 30 Prozent bis 1981. Nach ersten Hinweisen 1984 wird die Entdeckung des "Ozonlochs", die drastische Abnahme des Ozons über der Antarktis, in der Zeitschrift Nature bekannt gegeben.

1986: Deutschland legt bereits verbindliche Grenzwerte für Anlagen fest, die FCKW zum Beispiel als Lösemittel freisetzen.

1987: 16. September: Annahme des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Produktion und Verbrauch von acht wichtigen FCKW und Halonen zu verringern. Sie wollen Produktion und Verbrauch der FCKW schrittweise bis zum Jahr 1999 auf die Hälfte der Mengen von 1986 reduzieren.

16. Oktober: Der Deutsche Bundestag beschließt die Gründung der Enquete-Kommission "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", die am 3. Dezember 1987 einberufen wird. Die Kommission unterbreitet Vorschläge für die Umsetzung des Montrealer Protokolls in Deutschland – das UBA wirkt von Beginn an mit.

1988: 14. Oktober: Zur Umsetzung des Montrealer Protokolls wird die europäische Verordnung über bestimmte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und Halone, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Nr. 3322/88), beschlossen. Sie beschränkt ab 1. Januar 1989 Einfuhr, Produktion und Verbrauch dieser Stoffe.

16. Dezember: Deutschland ratifiziert das Montrealer Protokoll.

1990: Juni: 2. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in London: Bedeutende Verschärfung durch Produktions- und Verbrauchsstopp von FCKW bis zum Jahr 2000, Aufnahme weiterer Stoffe, die die Ozonschicht schädigen, Einrichtung des Multilateralen Fonds zur Unterstützung der Entwicklungsländer

1991:  4. März: Zur Umsetzung der Londoner Beschlüsse des Montrealer Protokolls wird die europäische Verordnung über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Nr. 594/91), erlassen.

Deutschland erlässt mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung den endgültigen Ausstieg aus diesen ozonschichtschädigenden Stoffen in fast allen Anwendungen bis spätestens 1995 und öffnet damit den Weg zu schärferen Regelungen in der EU und weltweit.

1992: November: Das Montrealer Protokoll wird auf der 4. Vertragsstaatenkonferenz in Kopenhagen weiter verschärft: Halone sollen bis 1994 und FCKW bis 1996 nicht mehr produziert und eingesetzt werden, neu aufgenommen werden teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) und Methylbromid mit einem Produktionsverbot ab 2020.

1993: 1. Januar: Die neue europäische Verordnung über den beschleunigten Verzicht auf Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, tritt in Kraft (Nr. 3952/92). Verboten wird die Produktion und Einfuhr von Halonen ab 1994, von FCKW ab 1995 und bestimmten Lösemitteln ab 1995/96.

 März: Der erste FCKW-freie Kühlschrank in Deutschland rollt bei der Firma Foron vom Band.

1994: 15. Dezember: Neufassung und Verschärfung der europäischen Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (jetzt Nr. 3093/94).

1997: September: Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in Montreal werden die Zeitpläne für den Ausstieg aus der Produktion ozonschichtschädigender Stoffe angepasst und Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzmarkthandels mit diesen Stoffen getroffen.

1999: 11. Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll in Peking: Aufnahme von Bromchlormethan und HFCKW-Handelsbeschränkungen.

2000: Die Europäische Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Nr. 2037/2000) wird erlassen. Sie gilt direkt in Deutschland und verschärft einige Regeln.

2006: Europäische Verordnung und Richtlinie zur Minderung der Emission fluorierter Treibhausgase in Kälte und Klimaanlagen und weiteren Anwendungen (Nr. 842/2006 und 2006/40) werden erlassen. Sie enthalten unter anderem Vorgaben zur Dichtheitsprüfung und Sachkunde sowie Verbote für HFKW und SF6 in bestimmten Anwendungen.

Die deutsche Chemikalien-Ozonschichtverordnung löst die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung von 1991 ab. Sie wird an die europäischen Regelungen zum Schutz der Ozonschicht angepasst und enthält unter anderem Regelungen zur Sachkunde.

2008: In Deutschland wird erstmals eine Chemikalien-Klimaschutzverordnung erlassen. Sie ergänzt die europäische F-Gas-Verordnung und enthält unter anderem Grenzwerte für spezifische Kältemittelverluste bei stationären Anlagen.

2009: Die Europäische Verordnung Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ersetzt und verschärft die Verordnung aus dem Jahr 2000. Sie gilt in Deutschland unmittelbar.

2014:  Die neue europäische F-Gas-Verordnung (Nr. 517/2014) mit weiteren Verboten und der schrittweisen Mengenbeschränkung ("Phase down") von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird verabschiedet. Die HFKW-Verkaufsmengen sollen bis 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Mengen gesenkt werden.

2016: 15. Oktober: Auf der 28. Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls in Kigali (Ruanda) werden die teilfluorierten Stoffe (HFKW) ins Montrealer Protokoll aufgenommen, denn ihr Verbrauch als FCKW-Ersatzstoffe steigt stark an. Damit beginnt eine neue Ära: Die HFKW schädigen zwar nicht die Ozonschicht, tragen aber zum Klimawandel bei. Bis 2047 soll ihre Menge auf 15 bis 20 Prozent der Ausgangmengen reduziert werden.

2017: Anpassung der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung von 2008 an die neue europäische F-Gas-Verordnung.

2019:  Am 01.01.2019 tritt die Änderung des Montrealer Protokoll (Beschluss von Kigali) in Kraft. Von nun an werden international auch die Produktion und der Verbrauch von HFKW schrittweise beschränkt. 

Stand: 15.09.2021

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