EU-Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln

Am 5. Mai 2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 25. Mai 2023 in Kraft getreten. Alle bisher veröffentlichten Höchstgehalte an Cadmium in bestimmten Lebensmittel wurden in die neue Verordnung übernommen.

Die Änderung der europäischen Höchstgehaltregelung für gesundheitsschädliches Cadmium in Lebensmitteln im Jahr 2021 ist eine weitere Verbesserung des europäischen Verbraucherschutzes. Hierzu zählen unter anderem die Absenkung des Höchstgehalts für Cadmium in Roggen und Gerste um 50 Prozent sowie in Reis, Weizenkleie und Weizengluten um 25 Prozent. Weiterhin wurde erstmals unter anderem ein Höchstgehalt für Blei in Quinoa, Salz und Proteine aus Hülsenfrüchten festgesetzt. Die Änderung der europäischen Höchstgehaltregelung gilt sowohl für die gesamte Europäische Union als auch für Importwaren aus Drittstaaten.

Stand: 05.06.2023

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