Siedlungsabfälle

Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel Abfälle aus Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Ferner gehören zu den Siedlungsabfällen auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle sowie getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas und Papier. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen liegt bei circa 50,3 Millionen Tonnen (2018). Davon sind circa 44,4 Millionen Tonnen haushaltstypische Siedlungsabfälle und davon rund 13,5 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt wurden. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Umweltbundesamt in einer Studie "Vergleichende Analyse von Siedlungsrestabfällen aus repräsentativen Regionen in Deutschland" aus dem Jahr 2020, die Zusammensetzung des Restmülls aus privaten Haushalten untersuchen lassen. Danach sank das Restmüllaufkommen aus privaten Haushalten (ohne hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) von 239 kg (1983) auf 128 kg pro Einwohner und Jahr (2018). Die Analyse dieser Restabfälle zeigte dabei noch relativ hohe Anteile von Wertstoffen. So enthält der Restabfall noch fast 40 Prozent Bioabfälle, die damit einer stofflichen und energetischen Nutzung entzogen werden, aber auch noch hohe Anteile von Kunststoffen, Altpapier, Glas und Verbundstoffen, die eigentlich getrennt werden sollen.

Die Entsorgung des Hausmülls liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der nach Landesrecht verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger). Dies sind in der Regel die Kommunen. Für Hausmüll gilt die Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß Paragraf 17 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter, zum Beispiel privater Entsorgungsträger, bedienen. Die Abfälle werden bei den privaten Haushalten eingesammelt. Die Kommunen informieren zum Beispiel über Abfallkalender, zu welchen Zeiten welche Abfälle abgefahren werden.

Die Kommune beziehungsweise die von ihr Beauftragten sorgen für die umweltfreundliche Entsorgung der Abfälle. Abfälle, die verwertbar sind, sollen soweit möglich recycelt werden, zum Beispiel durch Herstellung von Kompost aus Bioabfällen der Biotonne, Glas oder Papier oder energetisch verwertet werden. Insgesamt wurden im Jahr 2018 circa 67 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt. Die stofflich nicht verwertbaren Restabfälle werden der Müllverbrennung oder einer mechanisch-biologischen Behandlung zugeführt. Erst die aus dieser Behandlung verbleibenden Reste sowie bereits inert vorliegende Abfälle können auf Deponien abgelagert werden. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten, biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle auf Deponien abgelagert werden.

Stand: 04.08.2020

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