Altpapier

Geschreddertes Papier

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Eine nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführte Ökobilanz von BMU und UBA hat dies bestätigt. Zur Ökobilanz Altpapier lesen Sie bitte die Pressemitteilung vom 23. August 2000. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die mengenmäßig wichtigsten Papierbereiche sind:

  • Produkte aus grafischen Papieren, wie zum Beispiel Zeitungen und sonstige Druckerzeugnisse sowie Büropapiere und
  • Produkte aus Verpackungspapieren, wie Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen oder Umverpackungen.

Im Bereich der grafischen Papiere hat sich die betroffene Wirtschaft im Jahre 1994 durch eine Erklärung gegenüber dem Bundesumweltministerium verpflichtet (Freiwillige Selbstverpflichtung), die stoffliche Verwertung von grafischem Altpapier stufenweise auf 60 Prozent im Jahr 2000 zu steigern. Die reale Entwicklung der stofflichen Verwertungsquote hat die in die Selbstverpflichtung gesetzten Erwartungen deutlich übertroffen.

Unter Berücksichtigung dieser positiven Entwicklung hat die Wirtschaft ihre Selbstverpflichtung im Jahr 2001 fortgeschrieben und garantiert eine dauerhafte stoffliche Verwertungsquote von rund 80 Prozent. Diese Zusage wird kontinuierlich erfüllt. Damit wird der hohe Stellenwert des Altpapierrecyclings in Deutschland gefestigt und Produktverantwortung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wahrgenommen.

Zur Verringerung der Flut an Verpackungsabfall hat die Bundesregierung schon 1991 mit dem Erlass der Verpackungsverordnung wirksame Schritte zur Wahrnehmung der Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern in die Wege geleitet. Das Recycling von Verpackungen aus Papier konnte hierdurch erheblich verbessert werden. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung abgelöst hat, wurde dieser Weg fortgesetzt. Nach dem Verpackungsgesetz gilt für Verkaufsverpackungen aus Papier aktuell eine Recyclingquote von 85 Prozent. Ab 2022 ist sogar eine Recyclingquote von mindestens 90 Prozent zu erreichen.

Stand: 31.03.2020

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