Emissionen aus Laserdruckern

Was ist das Problem?

Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Umgang mit Druckern und Kopierern kamen zuerst Anfang 2000 aus dem arbeitsmedizinischen Bereich. Die Betroffenen klagten vor allem über Reizungen der Augen und im Nasen- und Rachenbereich.

Inzwischen gibt es eine Vielzahl von soliden, wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Emissionen von Laserdruckern und ihren potenziellen gesundheitlichen Wirkungen. Mit dieser Thematik befassen sich seit Jahren zahlreiche Bundesbehörden, weil in der Öffentlichkeit immer wieder behauptet wird, von den Emissionen dieser Geräte gingen große Gefahren aus. Zwei Vorhaben, eines des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und eines der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), wurden vom Bundesumweltministerium finanziert. Zusätzlich untersuchte die Fraunhofer Gesellschaft Laserdrucker im Auftrag der Druckerindustrie, wurde dabei aber von Expertinnen und Experten aus den betroffenen Bundesbehörden aktiv begleitet. Außerdem gab es Untersuchungen der Universitätsklinik München im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) – das einschlägige Expertengremium in Deutschland – hat sich wiederholt mit den unterschiedlichen Forschungsergebnissen zu Laserdruckeremissionen befasst. Die letzte Befassung fand 2017 statt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen: Laserdrucker sind eine von vielen Quellen für Innenraumluftbelastungen. Sie stellen keine spezifische Gesundheitsgefahr dar.

Diese Einschätzung teilt auch die für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAuA sieht keine belastbaren Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken, die von der Nutzung von Laserdruckern am Arbeitsplatz ausgehen.

Die gesundheitliche Bewertung des BfR aus dem Jahr 2008, nach der keine belastbaren Informationen über schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen bekannt sind, die von Bürogeräten mit Laserdruckfunktion ausgehen, gilt daher nach wie vor.

Was kann ich selbst tun?

Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus Vorsorgegründen besonders emissionsarme Geräte nutzen wollen, können zu Laserdruckern greifen, die den Blauen Engel tragen. Die in diesem Zusammenhang häufig gestellte Frage nach Filtern hat das Umweltbundesamt beantwortet. Beim Filtereinsatz geht es um eine allgemeine Vorsorge und nicht um die Abwehr von nachweisbaren Gesundheitsrisiken.

Stand: 19.04.2023

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