POPs – (Persistent organic pollutants)

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesumweltministeriums im Bereich "Chemikalien" betrifft die langlebigen organischen Schadstoffe (POPs).

Diese sogenannten Persistenten organischen Schadstoffe (englisch Persistent Organic Pollutants, POPs) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung lange in der Umwelt verbleiben, schwer abbaubar sind, sich über Nahrungsketten anreichern, insbesondere im Fettgewebe, und so schließlich Konzentrationen erreichen, welche schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. POPs haben darüber hinaus das Potential zum weiträumigen Transport und können sich so über Luft- und Meeresströmungen weltweit verbreiten. Somit stellen sie nicht nur lokale oder regionale Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit in industrialisierten und besiedelten Gebieten dar, sondern belasten auch emissionsferne Regionen der Erde. Hierzu zählen vor allem arktische Regionen und Gebirge, in die POPs durch Luftströmungen eingetragen werden können und sich durch Kondensation ablagern. Umweltproben haben gezeigt, dass die kalten Polarregionen eine deutliche höhere Konzentration dieser Chemikalien in den verschiedenen Umweltmedien aufweisen.

Zu den POPs gehören zum Beispiel eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel DDT) und Industriechemikalien (zum Beispiel Polychlorierte Biphenyle, PCB) sowie unerwünschte Nebenprodukte aus Produktions- und Verbrennungsprozessen, wie zum Beispiel die hochgiftigen Dioxine und Furane.

Stockholmer Übereinkommen

Am 17. Mai 2004 trat das Stockholmer Übereinkommen in Kraft. 184 Staaten haben das Abkommen ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der dort getroffenen Regelungen verpflichtet. Dazu gehört die die Verpflichtung, einen Plan für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen zu erarbeiten, diesen regelmäßig zu aktualisieren und zu implementieren.

Für die von dem Übereinkommen erfassten Stoffe gelten weltweit Verbots- und Beschrän-kungsregelungen, deren Ziel es ist, die menschliche Gesundheit und die Umwelt entsprechend dem Vorsorgeprinzip vor den schädlichen Wirkungen dieser Stoffe schützen. Durch Verbot oder Beschränkung von Produktion, Verwendung, Import und Export dieser Stoffe beziehungsweise von Produkten, die diese Stoffe enthalten, soll ihre Freisetzung in die Umwelt vermieden oder wenigstens vermindert werden. Das Übereinkommen trifft auch Regelungen zur unbeabsichtigten Freisetzung von POPs aus industriellen Verfahren. Sie soll durch die Anwendung der bestmöglichen Umwelttechnik vermieden oder wenigstens vermindert werden.

Die POP-Liste umfasst seit der elften Vertragsstaatenkonferenz mit den drei neu aufgenommenen POPs Methoxychlor, Declorane Plus und UV 328 nun 34 Chemikalien.

Die Europäische Union setzt die Verpflichtung des Stockholmer Übereinkommens durch die EU-Verordnung 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe um. 

Produktion und die Anwendung der ersten zwölf Chemikalien, die als "dreckige Dutzend" als POPs gelistet wurden, waren in den meisten Industrieländern – auch in Deutschland – bereits verboten oder weitestgehend reguliert. Dies betraf vor allem Pflanzenschutzmittel und Biozide. Andere Stoffe, wie die Polychlorierten Biphenyle (PCB) wurden vor allem in Transformatoren und als Weichmacher in Baumaterialien verwendet. Die elektrischen Großgeräte sind inzwischen entsorgt, während die Sanierung von Gebäuden immer noch eine Aufgabe darstellt.

Entwicklungs- und Schwellenländer stehen immer wieder vor großen Herausforderungen im Umgang mit diesen Stoffen. Sie benötigen technische und kapazitative Hilfe zum Ersatz, Minderung und Entsorgung von POPs. Die später neu aufgenommenen POP stellen aber auch für Industrieländer eine Herausforderung dar.

Stand: 26.05.2023

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