Bromierte Flammschutzmittel

Was ist das Problem?

Flammschutzmittel dienen dazu, die Entzündung brennbarer Materialien, wie Kunststoffe, Textilien oder Holz, hinauszuzögern und die Flammenausbreitung zu verlangsamen. Es handelt sich um unterschiedliche chemische Verbindungen, die sich beispielsweise in Kunststoffgehäusen von Fernsehern und Computern, Wohnraumtextilien, Dämm- und Montageschäumen befinden. Problematisch sind bromierte Flammschutzmittel, zu denen polybromierte Diphenylether (PBDE), Tetrabrombisphenol A (TBBPA) und Hexabromcyclododecan (HBCDD) gehören. Sie sind seit langem im Einsatz, in der Umwelt weit verbreitet, schwer abbaubar und zum Teil bioakkumulierend; das heißt, sie reichern sich in Lebewesen an. TBBPA und HBCDD sind toxisch für Gewässerorganismen und PBDE, TBBPA und HBCDD wurden auch in Muttermilch und im Blut des Menschen gefunden.

Wegen dieser gefährlichen Eigenschaften sind sie zum Teil schon länger geregelt.

So sind Penta- und Octabromdiphenylether (Penta- und OctaBDE) schon seit 2004 EU-weit verboten (Richtlinie 2003/11/EG). HBCDD wurde aufgrund seiner persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT-Stoff) unter REACH als besonders besorgniserregender Stoff bewertet und in Anhang XIV der REACH-Verordnung im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe gelistet.

HBCDD ist inzwischen seit 2013 nach dem Stockholmer Übereinkommen gegen persistente organische Schadstoffe weltweit geregelt und weitestgehend als sogenanntes POPs (persistent organic pollutants = POPs) verboten. Zur Umsetzung des Übereinkommens wurden die HBCDD-Regelungen in die EU-POPs-Verordnung aufgenommen und die REACH-Zulassungen gestrichen.

Auch für Decabromdiphenylether (DecaBDE) wurde die Anwendung in der EU eingeschränkt. Seit Juli 2008 darf es laut der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL) nicht mehr in neu auf den Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein. Seit dem Jahr 2012 gilt auch DecaBDE als PBT-Stoff und ist als besonders besorgniserregender Stoff bewertet. Für DecaBDE in Kunststoffen gilt ein Grenzwert für das Inverkehrbringen von 1.000 mg/kg beziehungsweise die RoHS-RL (dort als Summenparameter für alle BDEs). 

Tetra-, Penta-, Hexa- und Hepta-BDE sind seit 2009 und DecaBDE seit 2017 nach dem Stockholmer Übereinkommen als POPs weltweit verboten.

Sie sind ebenfalls in der EU-POP-Verordnung aufgenommen.

Stand: 02.09.2021

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