Rückgabe von Energiesparlampen

Der im Volksmund weit verbreitete Begriff "Energiesparlampe" ist im Grunde genommen nicht eindeutig und wird für verschiedene Lampentypen verwendet. Hier geht es nun um "Energiesparlampen" in der Form der Kompaktleuchtstofflampe, welche wiederum ebenso wie die Leuchtstoffröhre zu den Gasentladungslampen gehört. Das Leuchtprinzip der Gasentladungslampen beruht auf Gasen oder Metalldämpfen.

Kompaktleuchtstofflampen unterliegen (so wie grundsätzlich alle Gasentladungslampen) den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), sie sind getrennt zu erfassen, fachgerecht zu entsorgen und gehören keinesfalls in den Hausmüll. Nur so ist gewährleistet, dass das in den Lampen enthaltene Quecksilber sowie das Lampenglas getrennt erfasst und verwertet werden können. Die Erfassung der ausgedienten Lampen erfolgt in Deutschland bei kommunalen Wertstoffhöfen und Schadstoffmobilen, im Einzelhandel sowie über Rücknahmestellen der Hersteller. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ausgediente Kompaktleuchtstofflampen kostenlos abzugeben; diese werden an den Sammelstellen von den Herstellern im Rahmen der gesetzlich festgelegten Produktverantwortung abgeholt und größtenteils verwertet.

Das Rücknahmesystem Lightcycle ist ein auf freiwilliger Basis gegründetes Rücknahmesystem einiger Hersteller von Lampen und wird kontinuierlich und bundesweit flächendeckend ausgebaut. Auf einer von Lightcycle entwickelten Internetplattform können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Eingabe ihrer Adresse oder Postleitzahl die nächstgelegene Sammelstelle erfragen.

Stand: 02.11.2016

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