Aufsichtsrat der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

Der Bund hat sich gemäß Paragraf 9a Absatz 3 Satz 2 Atomgesetz (AtG) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Errichtung, des Betriebs und der Stilllegung von Endlagern eines Dritten zu bedienen. Dies gilt auch für die Standortsuche nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG). Für diesen Zweck hat der Bund im Sommer 2016 die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine, als eine zu 100 Prozent in seinem Eigentum stehende privatrechtliche Gesellschaft gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem Atomgesetz und dem Standortauswahlgesetz als Unternehmen des Bundes (Paragraf 9a Absatz 3 Satz 2 AtG) sowohl als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren als auch bei Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Endlagerung.

Zum 31. Dezember 2019 waren bei der BGE an verschiedenen Standorten (unter anderem Peine, Salzgitter, Remlingen und Morsleben) etwa 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die BGE wird ab dem 1. Januar 2018 nach den Mitbestimmungsgesetzen und dem Drittelbeteiligungsgesetz mitbestimmungspflichtig sein. Der dann obligatorische Aufsichtsrat wurde im Sommer 2017 gebildet. Die Aufgaben des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem GmbHG, dem AktG, dem Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Die BGE wendet den PCGK an.

Mitgliederübersicht

(Stand: Dezember 2022)

Gesamtdavon Frauendurch den Bund zu bestimmendavon Frauen
16784
Stand: 05.04.2023

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